Anwendungsbereich der OStrV
Die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung schützt Beschäftigte vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung, insbesondere für Augen und Haut.
Unternehmen, die Lasereinrichtungen einsetzen, müssen den sicheren Betrieb organisatorisch, technisch und dokumentarisch absichern. Die folgenden Punkte geben einen verständlichen Überblick über zentrale Vorgaben.
Diese Seite dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Welche Anforderungen konkret gelten, hängt unter anderem von Laserklasse, Anwendung, Arbeitsplatz und Betriebsorganisation ab.
Die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung schützt Beschäftigte vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung, insbesondere für Augen und Haut.
Vor Tätigkeiten mit künstlicher optischer Strahlung müssen Gefährdungen ermittelt und bewertet werden. Daraus ergeben sich geeignete Schutzmaßnahmen und Dokumentationspflichten.
Gefährdungsbeurteilungen, Messungen und Berechnungen sind durch fachkundige Personen durchzuführen. Beim Betrieb von Lasern der Klassen 3R, 3B oder 4 ist vor Aufnahme des Betriebs ein Laserschutzbeauftragter schriftlich zu bestellen.
Gefährdungen sind zu vermeiden oder zu verringern. Dazu gehören technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen, die zum konkreten Laserarbeitsplatz passen.
Beschäftigte müssen über Gefährdungen, Schutzmaßnahmen und richtiges Verhalten unterwiesen werden. Die Unterweisung sollte verständlich und nachvollziehbar dokumentiert sein.
Die TROS Laserstrahlung konkretisiert die Anforderungen der OStrV und beschreibt den Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Arbeitshygiene für den betrieblichen Laserschutz.
Für Betreiber reicht es meist nicht aus, nur eine Laserklasse zu kennen. Entscheidend ist die konkrete Anwendung: Zugänglichkeit des Strahls, Arbeitsumgebung, Schutzbrillen, Abschirmungen, Bedienabläufe, Wartung und Unterweisung.
Wir prüfen gemeinsam, welche Anforderungen bei Ihrer Laseranwendung relevant sind und wie Gefährdungsbeurteilung, Schulung und externe Betreuung sinnvoll aufgebaut werden können.